Inhalt der Lektion...
Der Träger als Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden jährlich über eine Vielzahl von sicherheitsrelevanten Regelungen in der Kita zu unterweisen.
Die Brandschutzunterweisung ist Teil dieser jährlichen, verpflichtenden Unterweisungen für alle Beschäftigten.
Unterwiesen werden müssen also nicht nur die Fachkräfte der Kita, sondern auch alle Reinigungs- und Küchenkräfte, Hausmeister, Auszubildende und Praktikanten sowie ggf. andere in der Kindertagesstätte tätige Personen.
Wie all die Themen, für die jährliche Unterweisungen vorgesehen sind, trägt der Brandschutz entscheidend zur Sicherheit von Kindern und Erwachsenen in der Kita bei.
Ziel dieses onlineKurses „Brandschutz“ ist es, Sie als Mitarbeitende einer Kindertagesstätte über folgendes zu informieren:
Brandgefahren in der Kita,
Brandschutzeinrichtungen – wie Feuerlöscher und Rauchabzüge
Alarmierungseinrichtungen - wie Telefon und Brandmelder
Warneinrichtungen - wie Rauchmelder und Handsirenen
Flucht- und Rettungswege,
Sammelstelle für den Fall einer Räumung / Evakuierung
sowie das Verhalten im Brandfall, nämlich
die Alarmierung, also den Notruf an die Feuerwehr,
Warnung der im Gebäude befindlichen Personen,
Räumung / Evakuierung, also das selbstständige Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr
und, wenn ohne Eigengefährdung möglich, die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Neben diesen Informationen erfragen Sie bitte die jeweiligen Regelungen in Ihrer Kita, sowie die örtlichen Gegebenheiten z.B. über Fluchtwege, Alarmierungs- und Brandbekämpfungseinrichtungen bei Ihrem Träger oder Ihrer Leitung.