Inhalt der Lektion...
In Kindertageseinrichtungen stehen Mitarbeitende und Kinder in engem, körperlichem Kontakt zueinander. Um hier die Übertragung von Infektionskrankheiten und Parasiten möglichst zu verhindern, ist es notwendig, Hygieneregeln aufzustellen, sie zu kennen und diese auch einzuhalten.
Der Gesetzgeber macht hier eine Reihe von Vorgaben. Parallel dazu werden von verschiedenen Stellen ergänzende Hinweise für eine optimale Hygiene in der Einrichtung gegeben.
Besondere Bedeutung hat dabei das Infektionsschutzgesetz. Hier wird unter anderem auch die Verantwortung der Kita-Leitung und der Mitarbeitenden festgelegt.
In der Biostoffverordnung und den dazugehörenden technischen Regeln (TRBA) wird der Umgang mit Biostoffen, also auch der Umgang mit infektiösem Material, behandelt.
Auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts gibt es Hinweise zu Fragen der Hygiene. Diese werden ergänzt durch das Angebot unter www.infektionsschutz.de, wo es auch einen Bereich speziell für Bildungseinrichtungen gibt.
Bei den jeweiligen Gesundheitsämtern auf Landes- oder Kommunalebene gibt es oft Muster von Hygieneplänen. Diese können dann von der Einrichtung individuell angepasst werden.
Auch die Träger der Unfallversicherung (BGW bzw. die jeweilige Landesunfallkasse) stellen detailliertes Informationsmaterial zum Thema Hygiene zur Verfügung.
Es empfiehlt sich, in der Praxis diese Informationen zu nutzen, da sie eine solide Grundlage für die Entwicklung eigener Standards in der Kita sind.