Inhalt der Lektion...
Alle Menschen, die außerhalb eines privaten Haushaltes mit Lebensmitteln umgehen, diese zubereiten oder verteilen, sind von den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und des Infektionsschutzgesetzes betroffen. Dabei werden sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht, Kindertagesstätten als Lebensmittelunternehmen bzw. als „Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung“ eingestuft.
Damit gelten die gesetzlichen Verpflichtungen in aller Regel für alle pädagogischen Fachkräfte.
Für Ihren Träger bzw. Ihre Leitung als Arbeitgeber bedeutet es, dass Sie als pädagogische Fachkraft vor Ablauf von 2 Jahren, besser noch jährlich, an einer Unterweisung oder Belehrung zum Thema "Lebensmittelhygiene" teilnehmen müssen.
Für Sie als pädagogische Fachkraft bedeutet das, dass Sie verpflichtet sind, sich an die Bestimmungen dieser Gesetze zu halten. Sie sollten sich also in dieser Unterweisung umfassend mit dem Thema "Lebensmittelhygiene" und den an Sie gestellten Erwartungen vertraut machen.
Ziel dieser Unterweisung ist es, Sie in Ihrer Rolle als Fachkraft über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln zu informieren. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Unterweisung ist, dass Sie sich dafür sensibilisieren, unter welchen Umständen Sie sicher in der Kita arbeiten können und mit welchen Diagnosen und Krankheitssymptomen ein Aufenthalt in der Kita verboten ist.