1.1 Rechtliches / Lebensmittelrecht / Infektionsschutzgesetz
Lektion 1.1 - Rechtliches / Lebensmittelrecht / Infektionsschutzgesetz

Wo finde ich die Regelungen?

 
Meldepflichtige Infektionskrankheiten...

Bundesweit einheitlich geregelt ist die Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen im Infektionsschutzgesetz bei Verdacht und Erkrankung für: 
1.  Cholera,
2.  Diphtherie,
3.  Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4.  virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,
5.  Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6.  Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7.  Keuchhusten,
8.  Ansteckende Lungentuberkulose
9.  Masern,
10.  Meningokokken-Infektion
11.  Mumps,
12.  Paratyphus
13.  Pest,
14.  Poliomyelitis
15.  Scabies (Krätze)
16.  Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
17.  Shigellose
18.  Typhus abdominalis
19.  Virushepatitis A oder E
20.  Windpocken
21.  Läuse
22.  Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),

Darüber hinaus bestehen laut IFSG Meldepflichten für:
a) Röteln einschließlich Rötelnembryopathie,
b) Tollwut,
c) Windpocken,
d) zoonotische Influenza,
e) Botulismus, f) humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen, g) enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), h) Milzbrand,

Darüber hinaus gibt es regional unterschiedliche Meldepflichten und ggf. aktuelle Änderungen. Diese können Sie auf der 
Internetseite des Robert-Koch-Instituts nachsehen.

Im Infektionsschutzgesetz sind weitere – eher seltenere – meldepflichtige Infektionserkrankungen unter § 34 aufgeführt.
Inhalt der Lektion...
Alle Menschen, die außerhalb eines privaten Haushaltes mit Lebensmitteln umgehen, diese zubereiten oder verteilen, sind von den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und des Infektionsschutzgesetzes betroffen. Dabei werden sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht, Kindertagesstätten als Lebensmittelunternehmen bzw. als „Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung“ eingestuft.

Damit gelten die gesetzlichen Verpflichtungen in aller Regel für alle pädagogischen Fachkräfte.
Für Ihren Träger bzw. Ihre Leitung als Arbeitgeber bedeutet es, dass Sie als pädagogische Fachkraft vor Ablauf von 2 Jahren, besser noch jährlich, an einer Unterweisung oder Belehrung zum Thema "Lebensmittelhygiene" teilnehmen müssen.
 
Für Sie als pädagogische Fachkraft bedeutet das, dass Sie verpflichtet sind, sich an die Bestimmungen dieser Gesetze zu halten. Sie sollten sich also in dieser Unterweisung umfassend mit dem Thema "Lebensmittelhygiene" und den an Sie gestellten Erwartungen vertraut machen.  

Ziel dieser Unterweisung ist es, Sie in Ihrer Rolle als Fachkraft über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln zu informieren. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Unterweisung ist, dass Sie sich dafür sensibilisieren, unter welchen Umständen Sie sicher in der Kita arbeiten können und mit welchen Diagnosen und Krankheitssymptomen ein Aufenthalt in der Kita verboten ist.
 

Weitere Informationen...
Zusammenfassung...
Für Kitas als Gemeinschaftseinrichtungen gelten besonders strenge Regeln im Bereich der Lebensmittelhygiene. Auch Sie als pädagogische Fachkraft tragen dabei eine große Verantwortung. Sie müssen dieser Unterweisung gewissenhaft folgen und sich an die gesetzlichen Regeln und Festlegungen sowie die Konzepte Ihrer Kita halten. 
Rechtliche Informationen...
Die wichtigsten in der Kita relevanten Gesetze sind:
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42 Abs. 1 (Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
  • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
  • EU-Verordnung Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene (Lebensmittelsicherheit – Vom Erzeuger zum Verbraucher)
  • EU-Verordnung Nr. 853/2004 über die Lebensmittelhygiene (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs)
  • EU-Verordnung Nr. 2073/2005 über die Lebensmittelhygiene (mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel)
  • EU-Verordnung Nr.1169/2011 Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
Darüber hinaus gibt es noch weitere Bestimmungen zur EU-Lebensmittelhygiene, diese finden Sie unter dem Suchbegriff  EU-Hygienepaket z.B. hier: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/rechtsgrundlagen-lebensmittelhygiene.html  
Tipps...
Diskutieren Sie die Lebensmittelhygiene doch mal im Team und evaluieren Sie das Konzept zum Umgang mit Lebensmitteln. 
Bedenke auch...
Diese Unterweisung dient nicht dazu, das Konzept zum Umgang mit der Lebensmittelhygiene zu erstellen, sondern sie basiert auf den dort festgelegten Regelungen. 


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